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Strassen- und Werkleitungssanierung Rütihofstrasse West, Kreditbewilligung gebundene Ausgaben
Mit Beschluss vom 16. Juni 2026 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
Strassen- und Werkleitungssanierung an der Rütihofstrasse West, Kosten 432’000 Franken inkl. MwSt.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Während der Rekursfrist liegt der Beschluss während der ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Stäfa, Goethestrasse 16, 2. Obergeschoss, Büro 201, zur Einsicht auf oder ist auf www.staefa.ch abrufbar.
Stäfa, 26. Juni 2026 GEMEINDERAT STÄFA