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Schutzabklärung des Gebäudes Vers.-Nrn. 480 / 1263 (Inventarobjekt), Laubisrütistrasse 13.2 und 19.1, Kat.-Nr. 10825 und 11977, 8712 Stäfa
Das Gebäude Vers.-Nrn. 480 / 1263 (Inventarobjekt), Laubisrütistrasse 13.2 und 19.1, Kat.-Nrn. 10825 und 11977, 8712 Stäfa, wird als schutzwürdig beurteilt.
Stäfa. Der Gemeinderat Stäfa hat am 30. Juni 2026 beschlossen:
Das Gebäude Vers.-Nrn. 480 / 1263 (Inventarobjekt), Laubisrütistrasse 13.2 und 19.1, Kat.-Nrn. 10825 und 11977, 8712 Stäfa, wird als schutzwürdig beurteilt.
Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Stäfa während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt für die Grundeigentümer mit der Zustellung des Entscheids, für Dritte mit dieser Publikation. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Stäfa