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öffentliche Auflage - Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Stäfa

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone und Gemeinden entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Gestützt auf § 16 der Wasserverordnung (WsV; LS 724.11) hat die Gemeinde Stäfa den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet. Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. GR-2026-129 vom 19. Mai 2026 die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 18 WsV verabschiedet.

Gestützt auf § 18 Abs. 1 WsV macht die Gemeinde Stäfa die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 21. August 2026 bis zum 21. Oktober 2026 während 60 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Stäfa zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser Geoportal publiziert.

Gemäss § 18 Abs. 4 WsV kann während der öffentlichen Auflage jede Person Einwendung gegen den Gewässerraumentwurf erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 21. Oktober 2026 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Kontaktstelle eingereicht werden.

Kontaktstelle: Gemeinde Stäfa, Fachbereich Raumplanung, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa

Gemeinderatsbeschluss: Freigabe öffentliche Gewässer
Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet: Technischer Bericht
Gewässerkarte Kanton Zürich: Geoportal

 

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