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Beurteilung Schutzwürdigkeit, Unterschutzstellung, Schutzvertrag Vers.-Nr. 160 (Inventarobjekt), Rohrhaldenstrasse 63, Kat.-Nr. 12503, 8713 Uerikon

Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag

Stäfa. Der Gemeinderat Stäfa hat am 8. September 2026 beschlossen:

Der verwaltungsrechtliche Vertrag zwischen der Evangelisch-Methodistischen Kirche, Badenerstrasse 69, 8004 Zürich und der Gemeinde Stäfa betreffend Beurteilung Schutzwürdigkeit, Unterschutzstellung, Schutzvertrag Vers.-Nr. 160 (Inventarobjekt), Rohrhaldenstrasse 63, Kat.-Nr. 12503, 8713 Uerikon wird genehmigt.

Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Stäfa während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt für die Grundeigentümer mit der Zustellung des Entscheids, für Dritte mit dieser Publikation. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Stäfa

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