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Sternenhaldenstrasse, 8712 Stäfa

Bauprojekt
Es beabsichtigen zu erstellen:

2021-0036

Bauherrschaft: AIP-Plan AG Hoppe, Winterthurerstrasse 2, 8610 Uster
Projektverfasser/in: Bauherrschaft 

Neubau Zweifamilienhaus, Sternenhaldenstrasse, Kat.-Nrn. 8485 und 9762, 8712 Stäfa, Wohnzone W3/2.4 II / W2/1.4 II

Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. im Fachbereich Baubewilligungen auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine Kanzleigebühr von 50 Franken erhoben.

Gemeindeverwaltung Stäfa

Aufrufe total: 29, Letzter Aufruf: 05.09.2026 15:36.
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