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Grosse Waldbrandgefahr: Kanton erlässt Feuerverbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen grossen Waldbrandgefahr hat der Kanton Zürich ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Das Verbot gilt ab Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr, bis auf Weiteres.
Im Wald sowie bis 50 Meter vom Waldrand ist das Entfachen von Feuer verboten. Dies gilt auch für offizielle Feuerstellen, Feuerstellen bei Waldhütten sowie für Holzkohlegrills. Erlaubt bleiben Gas- und Elektrogrills, sofern diese sorgfältig und auf einem feuerfesten Untergrund verwendet werden.
Die Gemeinde Stäfa bittet die Bevölkerung, die angeordneten Schutzmassnahmen einzuhalten und auch ausserhalb des Waldes sorgfältig mit Feuer umzugehen. Bereits ein Funke oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann einen Brand auslösen.
Die vollständige Medienmitteilung sowie die Verfügung des Kantons Zürich mit allen geltenden Bestimmungen finden Sie nachfolgend.
Medienmitteilung und Verfügung des Kantons Zürich