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Abmeldung / Wegzug

Sind Sie aus der Gemeinde Stäfa weggezogen? Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei uns ab. Folgende Unterlagen werden für die Abmeldung benötigt:

Schweizerische Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige

  • Persönlicher Ausweis
  • Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung

Die Abmeldung kann persönlich am Schalter, mit schriftlicher Einwilligung (Vollmacht) an eine Drittperson, in schriftlicher Form oder via E-Umzug erfolgen. Bei einer schriftlichen Abmeldung benötigen wir die erwähnten Unterlagen, das Wegzugsdatum und Ihre neue Adresse. Nach Erhalt Ihrer Unterlagen leiten wir Ihren Heimatschein direkt an die neue Wohngemeinde weiter.

Abmeldungen ins Ausland sind zwingend persönlich am Schalter vorzunehmen!


Zuständige Abteilung: