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Prämienverbilligung (IPV)

Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben grundsätzlich Anspruch auf Prämienverbilligung.

Für die Prüfung des Anspruchs ist ausschliesslich die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA Zürich) zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur individuellen Prämienverbilligung direkt an die SVA Zürich, Tel. 044 448 53 75 oder www.svazurich.ch/ipv.

 


Zuständige Abteilung: