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Zusatzleistungen zur AHV/IV



Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, SVA

Die Durchführung der Zusatzleistungen AHV/IV ist an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich übertragen.
 



Der Fachbereich Fürsorge der Sozialabteilung steht für die Anliegen im Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente als Anlaufstelle zur Verfügung. Im Vordergrund stehen dabei:

  • Abgabe von Anmeldeformularen und Merkblättern
  • Auskunftserteilung, Anhörung und Unterstützung beim Ausfüllen der Anmeldung sowie Weiterleitung an die SVA Zürich

Adresse                                        Kontakt                              

Gemeindeverwaltung Stäfa                                   Tel. 044 928 74 60
Fürsorge                                                                    Fax 044 928 71 73
Goethestrasse 16                                                      E-Mail
8712 Stäfa 
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Allgemeines
Das Ziel der Zusatzleistungen zur AHV/IV ist die Deckung der minimalen Lebenskosten von Personen, die Leistungen der Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenversicherung beziehen.
Die grundlegenden Gesetzesbestimmungen über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV legt das Bundesrecht fest. Im Kanton Zürich werden die Zusatzleistungen von den Gemeinden und Städten oder von der SVA Zürich ausgerichtet.

Anspruchsberechtigte
Alle AHV/IV-Rentner, alle Anspruchsberechtigten einer Hilflosenentschädigung der IV ab 18 Jahren oder von einem Taggeld der IV (ununterbrochen während mindestens 6 Monaten), die in der Gemeinde Stäfa Wohnsitz haben, sind zum Bezug von Zusatzleistungen berechtigt. Voraussetzung ist, dass ihre anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen. Für Personen ausländischer Nationalität (ausgenommen Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft und der EFTA) müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein.

Gesuch um Zusatzleistungen zur AHV/IV
Wer Zusatzleistungen zur AHV/IV geltend machen will, muss sich schriftlich mittels Gesuchsformular  bei der SVA Zürich anmelden. Zusatzleistungen zur AHV/IV werden nicht automatisch, sondern nur auf Gesuch hin ausgerichtet. Sie sind ein rechtlicher Anspruch (keine Fürsorge) und werden von der Einkommens-/Vermögenslage der Antragsteller abhängig gemacht.


Zuständige Abteilung: