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Stäfa Obstgartenweg Ausbau und Neubau im Abschnitt Grundstrasse bis Geimoosstrasse Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung

Stäfa Obstgartenweg
Ausbau und Neubau im Abschnitt Grundstrasse bis 
Geimoosstrasse
Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 Strassengesetz (StrG) wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.

Gemäss aufliegendem Projekt wird der Obstgartenweg im Abschnitt Grundstrasse bis Geimoosstrasse teilweise ausgebaut und abschnittsweise neu erstellt. Details können den Projektunterlagen entnommen werden.

Kontaktstelle: Gemeindeverwaltung Stäfa, FB Tiefbauprojekte, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa

Rechtliche Hinweise: Das Projektdossier liegt ab Freitag, 8. März 2024, während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Stäfa, Planauflagen im 2. Stock Büro 201A, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.

Gleichzeitig können die Projektunterlagen auf www.staefa.ch/aktuell/amtliche-publikationen "Anderes" eingesehen werden.

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen. Der Bericht wird während 60 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt (§ 13 Abs. 2 und 3 StrG) und öffentlich bekannt gemacht.

Akten:
Technischer Bericht
Kostenvoranschlag
Situationsplan
Normalprofil
Landerwerbstabelle
Landerwerbsplan

Stäfa, 8. März 2024                                                          GEMEINDEVERWALTUNG STÄFA

                                                                                          Fachbereich Tiefbauprojekte

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