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Generelles Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Stäfa

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4 von 5) gilt im Kanton Zürich seit Ende Juni ein Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt.

Die Gemeinden des Bezirks Meilen haben die aktuelle Lage gemeinsam beurteilt und die Waldbrandgefahr als kritisch eingestuft. Sowohl im Wald als auch auf Feldern, Wiesen und Böschungen herrscht grosse Trockenheit, sodass bereits kleinste Funken Brände auslösen können. Die Gemeinde Stäfa erlässt deshalb ab 14. Juli 2026 ein generelles Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet. Dieses gilt bis auf Widerruf.

Das generelle Feuerverbot bedeutet:

  • Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder auf öffentlichen Grillplätzen)
  • Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden
  • Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt, sofern sie auf einem stabilen Untergrund betrieben und jederzeit beaufsichtigt werden
  • Kein Abbrennen von privatem Feuerwerk
  • Keine Höhenfeuer


Im Hinblick auf den Nationalfeiertag bleibt auch am 1. August 2026 das Abbrennen von privatem Feuerwerk verboten. Das offizielle Gemeindefeuerwerk, das von einem Ponton auf dem Zürichsee abgefeuert wird, ist von diesem Verbot ausgenommen.

Die Wetterprognosen lassen derzeit keine nachhaltige Entspannung der Situation erwarten. Die angekündigten Niederschläge dürften nach heutigem Kenntnisstand nicht ausreichen, um die Trockenheit wesentlich zu entschärfen. Eine Aufhebung des Feuerverbots kommt erst bei ausgiebigen und flächendeckenden Niederschlägen sowie einem deutlichen Rückgang der Temperaturen in Betracht.

Weitere Informationen:
Aktuelle Gefahrenlage
Waldbrandgefahr | Kanton Zürich

Aufrufe total: 533, Letzter Aufruf: 16.07.2026 13:01.