Auf die Wahlanordnung vom 10. Oktober 2025 für die Erneuerungswahl des Notars bzw. der Notarin für die Amtsdauer 2026 - 2030 sind dem Gemeinderat Stäfa (wahlleitende Behörde) gleich viele Personen vorgeschlagen worden, wie Stellen zu besetzen sind. Die zunächst zur Wahl vorgeschlagene Person hat sich zudem in der zweiten Vorschlagsfrist nicht geändert. Damit sind die Voraussetzungen für eine stille …