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Das Gebäude Vers.-Nrn. 480 / 1263 (Inventarobjekt), Laubisrütistrasse 13.2 und 19.1, Kat.-Nrn. 10825 und 11977, 8712 Stäfa, wird als schutzwürdig beurteilt.
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Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden.
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Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden.
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Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden.
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Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden.
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Tränkebachstrasse, Abschnitt Grundstrasse - Glärnischstrasse, Kreuzstrasse, Abschnitt Grundstrasse - Dorfstrasse Glärnischstrasse, Abschnitt Lindenbänkli - Tränkebachstrasse
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Mit Beschluss vom 16. Juni 2026 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
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Mit Beschluss vom 16. Juni 2026 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt: