Wie die Baudirektion des Kantons Zürich mitteilt, ist dank den verbreiteten Niederschlägen die Waldbrandgefahr im Kanton Zürich deutlich gesunken. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird deshalb ab Donnerstag, 10. September 2026, aufgehoben.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Am Sonntag, 13. September 2026, schliessen nach Badischluss die Seebäder Lattenberg in Stäfa und Länder in Ürikon.
Der Gemeinderat hat am 10. März 2026 den Quartierplan Schwyler festgesetzt.