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Ortsplanungsrevision Gemeinde Stäfa, 2. Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat hat den 2. Entwurf für die Nutzungsplanungsrevision erarbeitet, den er am 30. Januar 2024 für die öffentliche Auflage und die kantonale Vorprüfung freigegeben hat. Die öffentliche Auflage findet vom 18. März 2024 bis am 20. Mai 2024 statt.

In diesem Zeitraum liegen die Unterlagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung, Büro S201A, auf. Jedermann ist berechtigt, sich während der öffentlichen Auflage zur Vorlage zu äussern. Einwendungen haben einen genau bezeichneten Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind spätestens bis zum 20. Mai 2024 schriftlich per Post (Datum des Poststempels) an den Gemeinderat Stäfa, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa, zu richten.

Anbei finden Sie obengenannte Unterlagen:

Bericht Einwendung
Bericht Art. 47 RPV
BZO Synoptische Darstellung
Ergänzungsplan 1, Baumschutz
Ergänzungsplan 2, Siedlungsränder
Ergänzungsplan 3, Preisgünstiger Wohnraum
Ergänzungsplan 4, Reduktionsgebiete Motor-Fahrzeugabstellplätze
Kernzonenplan
Protokollauszug Gemeinderat
Verordnung Preisgünstiger Wohnraum
Zonenplan